Kitaausschuss

Im Kita-Gesetz des Landes Brandenburg ist festgelegt, dass in jeder Kita ein Kita-Ausschuss zu bilden ist. Dieser nimmt verschiedene gesetzlich festgelegte Aufgaben war.

Der Kita-Ausschuss besteht mit je gleichem Stimmgewicht aus Vertretern des Betreibers (Gemeinde Borkheide), Erziehervertreter und Elternvertreter. Die Amtszeit des Ausschusses beträgt zwei Jahre; danach werden die Mitglieder in geheimer Wahl neu bestimmt.

Regelmäßig setzt sich der Ausschuss zusammen und beschließt über pädagogische und organisatorische Angelegenheiten der Kita. Das beinhaltet zum Beispiel:

  • Verfassen und Aktualisieren der Konzeption
  • Beratung über die Öffnungszeiten und Schließzeiten der Einrichtung
  • Organisation von Veranstaltungen und Festen
  • Ideen, Anregungen sowie Kritik von Kindern oder Eltern