Essensgeld

Autor: Jana Weiss

Für Familien spielt das gemeinsame Essen und Trinken eine wichtige Rolle. Zusammen am Tisch zu sitzen und zusammen eine Mahlzeit einzunehmen, schult die sozialen Kompetenzen der Kinder und fördert das Familienleben. Daneben kann aber auch ein gesundes Ernährungsverhalten gefördert werden. Auch in Kindertagesstätten hat das gemeinsame Essen in ruhiger Atmosphäre daher einen besonders hohen Stellenwert.

Die Mahlzeiten sollten dabei dem Alter der Kinder entsprechend ausgewählt werden und den ernährungsphysiologischen Ansprüchen gerecht werden. Wünschenswert ist es darüber hinaus die Kinder in der Zubereitung des Essens einzubeziehen. Vom Zuschauen für die ganz Kleinen bis Mitmachen ist dabei alles erlaubt – das Kosten der einzelnen Zutaten ist selbstverständlich explizit erwünscht.

Was, wie viel und in welcher Qualität

Doch welche Mahlzeit ist Aufgabe der Eltern? Was ist Aufgabe der Kindertagesstätte? Das Kindertagesstättengesetz (KitaG) regelt in Brandenburg die Aufgaben von Kindertagesstätten. Dort stet u.a., „Kindertagesstätten haben insbesondere die Aufgabe, […] eine gesunde ernährung und Versorgung zu gewährleisten.“ (§3 Abs.2 Nr. 7) Die Kita bzw. der Betreiber der Kindertagesstätte ist demnach per Gesetz verpflichtet die Kinder gesund zu ernähren und zu versorgen. Aber was heißt eine „gesunde Ernährung und Versorgung“ nun konkret?

Die Versorgung muss selbstverständlich ausreichend sein. Die Kinder erhalten also ausreichend Nahrung und vor allem ausreichend Flüssigkeit. Dies beinhaltet einen dauerhaften Zugang zu Getränken sowie die Vollverpflegung der Kinder mit Frühstück, Mittag, Vesper und Abendessen – sofern die Kinder in den betreffenden Zeiten in der Kita betreut werden. Die Eltern brauchen also weder Essen für ihre eigenen Kinder mitgeben, noch andere Kinder zu versorgen. Für die Verpflegung der Kinder in der Kita ist ausschließlich die Kita selbst zuständig. (vgl. Interview mit Detlef Diskowsky damals noch Referatsleiter im Bildungsministerium)

Zum Anderen muss das Essen gesund sein. Aber was ist gesund? Unstrittig ist, dass die ernährungsphysiologischen Ansprüche sowie das Alter der Kinder berücksichtigt werden sollten. Das beinhaltet z.B. den weitestgehenden Verzicht von Salz bei den Kleinstkindern, den Verzicht auf Aluminiumfolie als Verpackungsmaterial bei säurehaltigen Lebensmitteln sowie selbstverständlich den Verzicht auf Allergene. Auch Zusatzstoffe wie z.B. Azofarbstoffe, die im Verdacht stehen ADHS zu verursachen oder Geschmacksverstärker, die als mögliche Ursache für Adipositas gelten, haben im Essen von Krippen- und Kindergartenkinder nichts zu suchen. Als Defakto-Standard – auch wenn gesetzlich nicht verankert – haben sich in den letzten Jahren die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung durchgesetzt. Diese sollten in einer guten Kindertagesstätte mindestens umgesetzt werden. Weitergehende Verbesserungen sind natürlich wünschenswert – sind jedoch häufig finanzielle Grenzen gesetzt.

Kosten der Essensversorgung: Wer bezahlt was?

Das Essen in der Kita kostet natürlich Geld – ganz besonders, wenn neben den o.g. Mindeststandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung noch besondere Wünsche, wie z.B. Biokost erfüllt werden sollen.

Der Gesetzgeber regelt die Kostenbeteiligung – auch am Essen – ebenfalls im Kindertagesstättengesetz (KitaG). Dort steht: „Die Personensorgeberechtigten haben Beiträge zu den Betriebskosten der Einrichtungen (Elternbeiträge) sowie einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten (Essengeld). Die Elternbeiträge beziehen sich auf alle mit der Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung des Kindes verbundenen Leistungen.“

Was heißt das nun im Klartext? Zunächst müssen Eltern Kitabeiträge als Zuschuss zu den Betriebskosten bezahlen. In den Betriebskosten sind die Kosten für die Verpflegung mit Frühstück, Vesper und Abendessen grundsätzlich enthalten. Ob die Kosten für die Mittagsverpflegung enthalten sein können ist umstritten. Zusätzlich kann – muss aber nicht – der Betreiber der Einrichtung (bei uns die Gemeinde Borkwalde) Essensgeld von den Eltern einfordern. Die Höhe des Essensgeldes richtet sich nach der Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendung – also das was man selbst ausgegeben hätte, wenn man selbst gekocht hätte.

Der Gesetzgeber lässt dabei offen worauf sich der Begriff „durchschnittlich“ bezieht. Handelt es sich um die durchschnittlichen Kosten über ein Jahr gerechnet? Den Durchschnitt für die Mittagsversorgung aller Familien einer Kita oder einer Region? Welche Rolle spielt die Qualität? Die Kosten für ein Mittagessen fallen naturgemäß höchst unterschiedlich aus. Da gibt es die Familie, die gern asiatisch kocht und daher viele exotische Produkte verwendet, die Familie, die sich aus dem eigenen Garten selbst versorgt oder die Familie, in welcher Biokost auf den Teller kommt. In der Vergangenheit hatten daher viele Betreiber von Kindertagesstätten große Schwierigkeiten den Betrag zu beziffern.

Die Untergrenze dürfte, mit Bezugnahme auf die Regelbedarfsleistung nach SGB II, bei 1,16€ liegen. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) geht in seiner Stellungnahme vom 12.02.2015 davon aus, dass ein Ansatz von 1,50 € pro Mittagessen angemessen ist. Das Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg hat für teilstationäre Integrationskitas ebenfalls 1,50€ festgelegt. Die von Eltern beklagte Stadt Prenzlau hat sich dieser Auffassung angeschlossen. Die AG Kindertagesbetreuung nach § 78 SGB VIII vom Landkreis Dahme-Spreewald hat sich letztlich darauf geeinigt, dem Landkreis eine Empfehlung auszusprechen, wonach für das Jahr 2015 eine häusliche Ersparnis von 1,80 € je Mittagessen zu Grunde gelegt wird. Der tägliche Elternbeitrag zur Mittagsverpflegung dürfte sich damit zwischen 1,16€ und 1,80€ bewegen, wobei sich 1,50€ als bevorzugter Betrag durchzusetzen scheint.

Damit nicht tagesgenau abgerechnet werden muss schlägt die LIGA Brandenburg vor, den täglichen Zuschuss zunächst mit 21 Tage (durchschnittliche Betreuungstage pro Monat) und anschließend mit 10 Monate (2 Monate sind für Urlaub und Krankheit frei) zu multiplizieren. Das Ergebnis liefert die jährlichen Kosten für die Mittagsverpflegung. Wird dieser Betrag durch 12 Monate geteilt erhält man den Monatsbeitrag, der für die Mittagsverpflegung ohne tagesgenaue Abrechnung zu entrichten ist. Der Monatsbeitrag liegt demnach zwischen 20,30€ und 31,50€. Für den gängigen Tagessatz von 1,50€ ergibt sich ein monatlicher Betrag von 26,25€.

Grundsätzlich sollte der Träger über die Qualität der Versorgung im einvernehmen mit den Eltern Regelungen festsetzen und diese im Rahmen der Essensgeldsatzung und im Rahmen der Konzeption verschriftlichen. Der Träger hat ferner – sofern er nicht gänzlich auf eine Erhebung des Essensgeldes verzichtet – das Verfahren zur Ermittlung des Essensgeldes für Mittagessen durch eine Essensgeldsatzung festzulegen und den Eltern gegenüber transparent und nachvollziehbar zu machen.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Essenskosten in Borkwalde?
Das Essen in der Kita Regenbogen in Borkwalde wird durch die Sodexo GmbH geliefert und direkt mit den Eltern abgerechnet. Der Preis ist zum Jahreswechsel 2014/2015 aufgrund der Einführung des Mindestlohns von 1,75€ auf 1,95€ angehoben worden. Aktuell beträgt er demnach 1,95€.

Entspricht das Essen den oben genannten Mindestkriterien?
Nein. Ein Essen, dass die oben genannten Mindestkriterien erfüllt könnte jedoch zum gleichen Preis geliefert werden.

Ich habe einen Vertrag direkt mit Sodexo geschlossen und ich bezahle auch an diesen Anbieter. Ist das rechtlich zulässig?
Vermutlich Nein. Beachten Sie aber bitte, dass hier keine Rechtsberatung erfolgen kann. Dazu wenden Sie sich bitte an einen Anwalt ihres Vertrauens. Eine erste Orientierung können die Links unter „Zum Weiterlesen“ am Ende dieses Textes bieten.

Wie wird das mit dem Essensgeld in Zukunft gehandhabt und wie teuer wird es? (Ergänzt am 16.09.2016)
Aufgrund der aktuellen rechtlichen Lage arbeitet die Gemeinde Borkwalde und die Amtsverwaltung an einer Lösung. Wie diese aussehen wird ist im Moment noch nicht klar. Sicher ist jedoch: Sofern ein Essensgeld erhoben wird, wird der Betrag von der Amtsverwaltung ermittelt und auch abgerechnet.

Was passiert, wenn das Essensgeld höher ist als die tatsächlichen Kosten? (Ergänzt am 16.09.2016)
Wenn die Gemeinde mehr Geld einfordert als sie selbst ausgibt, darf sie die Differenz behalten. Eine Verbesserung der Essensqualität ist mit den höheren Einnahmen nicht verbunden. Die korrekte Ermittlung des Elternzuschusses kann und darf in diesem Fall jedoch ernsthaft angezweifelt werden.

Ich bringe regelmäßig Obst für die Gruppe mit und gebe meinem Kind auch alle anderen Mahlzeiten – außer Mittagessen – mit in die Kita. Muss ich das?
Nein. Für die Verpflegung ist die Kita zuständig. Alle oben genannten Leistungen erbringen Sie freiwillig.

Wieso überhaupt Vollverpflegung? Ich gebe meinem Kind gern selbst seine Verpflegung mit.
Das ist löblich und trifft mit Sicherheit auf den Großteil der Eltern zu, aber eben leider nicht auf alle. Einige Kinder bekommen abgepackte Sachen wie Milchschnitte, Schokolade oder andere ungesunde Dinge mit. Falls Sie jetzt denken: „Was geht mich das Elend anderer Leute an, ich gebe meinem Kind was Ordentliches mit.“, dann denken Sie mal an ihr eigenes Kind. Es holt zum Frühstück ein liebevoll belegtes Vollkornbrot und einen Joghurt heraus, während ein Kind daneben eine Milchschnitte und Gummibärchen herausholt. Was würde Ihr Kind in diesem Fall wohl lieber essen? Es sollen – im Sinne des Gesetzgebers – für alle Kinder die selben Bedingungen vorherrschen und eine gleiche Entwicklung garantiert werden. Die Gemeinde Borkwalde hat dies bis jetzt jedoch nicht umgesetzt, da sie sich dafür an den Kosten beteiligen muss.

Wenn mein Kind alle Mahlzeiten in der Kita einnimmt, woher soll ich dann wissen, ob es dann auch genug gegessen hat?
Wir alle geben unsere Kinder vertrauensvoll in die Hände der Erzieher. Wir gehen davon aus, dass sie unsere Kinder fördern, zum Teil auch erziehen, ihnen soziale Kompetenzen vermitteln und sie gut versorgen. Wieso sollten wir ihnen dieses Vertrauen dann nicht auch beim Essen entgegenbringen?

Ich möchte nicht, dass mein Kind neben dem Mittagessen auch noch zu den anderen Mahlzeiten von einer Großküche „bekocht“ wird. Gibt es keine andere Lösung? (Ergänzt am 16.09.2016)
Natürlich ist unabhängig von der Gesetzeslage eine Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten zufrieden sind. Die Beschwerden der Erzieher über unzureichende Qualität der mitgegebenen Mahlzeiten sind dabei genauso zu berücksichtigen, wie der Wunsch der Eltern auf eine Großküche zu verzichten.

Gängig ist die Lieferung der „Rohprodukte“ (z.B. Brot, Butter, Wurst, Käse, Obst usw.) durch einen Lebensmittelgroßhändler (diese beliefern auch Geschäfte) und die Zubereitung der Speisen durch eine eigene Hauswirtschaftskraft vor Ort in der Kita, wobei die größeren Kinder ihre Brote durchaus selbst herrichten können und dürfen. Verbessern ließe sich das Angebot durch die ergänzende Berücksichtigung von lokalen Lebensmittelproduzenten (z.B. Landfleischereien, Molkereien, Bauernhöfen und Gärtnereien). Dabei sind jedoch immer auch die finanziellen Möglichkeiten zu berücksichtigen.

Mein Kind hat eine schwere Allergie gegen bestimmte Lebensmittel. Ist das ein Problem?
Lactoseintoleranz, Glutenunverträglichkeit, Fructoseallergie, Nussallergie, etc. Jeder kennt jemanden, der mit solchen Allergien oder Krankheiten zu kämpfen hat. In solchen Fällen sind natürlich individuelle Lösungen gefordert. Bei einer Versorgung durch eine eigene Hauswirtschaftskraft bei den „kalten Mahlzeiten“ können diese jedoch problemlos geschaffen werden.

Falls die die Kita ihrer Verpflichtung nachkommen würde und die Essensversorgung übernimmt, steigen dann die Kitabeiträge?
Grundsätzlich dürfen die Kosten für Essen als Betriebskosten auf die Eltern umgelegt werden. Ein Teil der Kosten ist jedoch durch die Gemeinde Borkwalde im Rahmen des Zuschusses zu den Betriebskosten zu tragen. D.h. die Kitabeiträge könnten steigen. Die Erhöhung wäre aber geringer, als die Kosten der Versorgung die Sie jetzt zahlen, da die Gemeinde sich zu beteiligen hat.

Das ist mir zu kompliziert. Ich brauche ein Beispiel! (Ergänzt am 16.09.2016)
Gern. Angenommen ein Kind wird 6 Stunden betreut, dann nimmt es an der Obstpause, dem Mittagessen und der Vesper teil. Für die Verpflegung unterstellen wir jetzt mal die folgenden Kosten: Obstpause: 0,50€; Mittagessen: 1,95€; Vesper: 0,50€. In Summe betragen die Essenskosten 2,95€. Aktuell bezahlen die Eltern den kompletten Betrag aus eigener Tasche.

Wenn die Eltern lediglich 1,50 für das Mittagessen bezahlen würden, blieben 1,45€ übrig. Diese Summe fließt in die Betriebskostenabrechnung der Kita ein. Die Betriebskosten (d.h. Miete bzw. Abschreibungskosten, Strom, Wasser, Essen usw.) werden gemeinsam vom Landkreis Potsdam-Mittelmark, den Wohnortgemeinden der Kinder, und von den Eltern bezahlt. So haben sich 2014 beispielsweise die borkwalder Eltern mit 108.000€ an den Betriebskosten beteiligt. Der Gemeindebeitrag lässt sich aufgrund der fehlenden Transparenz in einzelnen Positionen der Haushaltssatzung nicht genau beziffern aber er dürfte 2014 bei ca. 19.000€ gelegen haben. (vgl. Haushaltssatzung von 2016)

Die Gemeinde hat nicht viel Geld. Ich finde es ungerecht, dass sie für das Essen meines Kindes teilweise aufkommen soll.
Der Beitrag der Gemeinde ist gering, da sie für die Wahrnehmung dieser Bildungsaufgaben Geld sowohl vom Land Brandenburg als auch vom Kreis Potsdam-Mittelmark bekommt und diese nur „weiterzuleiten“ braucht. Der verbliebene geringe Eigenanteil kann bei einem Gesamtgeldbestand von über 1 Mio. € leicht gestemmt werden.

Unser Träger, verändert zum 01.01.2018 die Kostenstruktur auf Grundlage der gesetzlichen Änderung des Kindertagesstättengetzes. Im Brief heißt es: „Der Essensgeldzuschuss der Eltern beträgt ab 01.01.2018 – 2,80€. Frühstück, Vesper und Getränke sind im Elternbeitrag enthalten.“ Auf Nachfrage beim Träger (DRK) wurde uns mitgeteilt, dass diese 2,80 € (für Frühstück und Vesper) gezahlten werden müssen, egal ob es das Kind in Anspruch nimmt oder nicht. Das heißt, sollte das Kind krank sein oder 14 Tage im Urlaub oder nie das Frühstück wahrnehmen, da es zuhause frühstückt und erst nach dem Kita-Frühstück in die Kita kommt, sollen die Eltern für eine Leistung zahlen, die das Kind gar nicht in Anspruch nimmt!! (Ergänzt am 18.11.2017)
Zunächst ist festzuhalten, dass der Betreiber einer Kita (in Ihrem Fall die DRK) grundsätzlich zwei Gebühren erheben kann.
1. Kitabeiträge: Diese werden monatlich entrichtet und werden aus den Betriebskosten der Kita ermittelt. Zu den Betriebskosten gehören u.a. die Kosten für Frühstück, Vesper und Getränke.Die Elternbeiträge sind sozialverträglich zu gestalten und nach dem Elterneinkommen, der Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder sowie dem vereinbarten Betreuungsumfang zu staffeln.
2. Essensbeiträge zum Mittagessen: Die Höhe richtet sich nach der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen. Der Betrag muss also im Mittel dem entsprechen, was Sie selbst ausgegeben hätten, wenn Sie das Mittagessen für Ihr Kind Zuhause zubereitet hätten. Die Abrechnung hat grundsätzlich tagesgenau zu erfolgen – also abzüglich aller Krankheits- und Urlaubstage. Eine pauschalierte Abrechnung ist möglich aber nur dann, wenn dadurch die Eltern gegenüber einer tagesgenauen Abrechnung nicht schlechter gestellt werden.

Was heißt das nun für Sie konkret? Zur Berechnung der 2,80 € darf lediglich die Mittagsversorgung zu Grunde gelegt werden – nicht jedoch die Kosten für Vesper und Frühstück. In diesem Sinne würde ich auch den von Ihnen zitierten Satz des Trägers verstehen. 2,80€ erscheinen mir jedoch deutlich zu hoch – zumal viele Träger Beträge um 1,50€ pro Mahlzeit ansetzen. Ich möchte Ihnen daher empfehlen sich mit der DRK in Verbindung zu setzen und eine Offenlegung der Kalkulation für den Essensgeldzuschuss zu fordern. Nehmen Sie dafür ggf. anwaltliche Hilfe in Anspruch. Es gibt in Berlin und Brandenburg Anwälte, die sich auf Rechtsfragen im Kitaumfeld spezialisiert haben. Ggf. können Ihnen auch Ihre Elternvertreter und/oder der Landeselternverband behilflich sein.

Mein Kind wird nur 6 Stunden betreut – nimmt also nur an der Vesper teil. Muss ich dann die anderen Mahlzeiten für die anderen Kinder mitbezahlen?
Die Berechnung der Kitagebühren richtet sich nach der gebuchten Betreuungszeit, so dass Eltern, deren Kinder nur 6 Stunden betreut werden, weniger Gebühren zahlen als Eltern, deren Kinder mehr als 6 Stunden betreut werden. Die Vollverpflegung wird über die Kitagebühren umgelegt. Das heißt, wird ihr Kind kürzer betreut, wird auch nur ein Teil der Vollverpflegungskosten auf Sie umgelegt.

Ich sehe nicht ein, wieso ich für Kinder die Vollverpflegung mit bezahlen soll nur weil deren Eltern Harz IV beziehen und damit weniger Kita-Beitrag bezahlen.
Es sollen möglichst gleiche Bedingungen für alle Kinder geschaffen werden, ob die Eltern nun Geringverdiener oder Mehrverdiener sind. Es wird aber nicht so sein, dass die Mittelschichteltern alles bezahlen. Bei Empfängern von Hilfen nach dem SGB II (Hartz IV) werden diese Kosten ja nicht auf alle anderen Eltern aufgeteilt, sondern vom Landkreis Potsdam-Mittelmark bezahlt. Die Mittelschichteltern bezahlen somit nicht für alle anderen Kinder mit, sondern jeder bezahlt den Anteil, den er tragen kann und niemand muss mehr zahlen als das eigene Kind kostet (Höchstsatz).

Wichtig zu Wissen

Es handelt sich bei dem oben genannten Beitrag um einen Text von Eltern für Eltern. Insbesondere handelt es sich nicht um eine Rechts- und/oder Ernährungsberatung. Für eine Ernährungsberatung wenden Sie sich bitte ein einen qualifizierten Ernährungsberater oder eine qualifizierte Ernährungsberaterin. Die Krankenkassen helfen gerne weiter. Eine Rechtsberatung erhalten Sie bei Bedarf bei einem zugelassenen Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin.

Gern nehmen wir Anregung zum oben genannten Artikel an oder ergänzen den obigen Beitrag um Ihre ganz persönlichen Fragen (natürlich anonym) schicken Sie uns dazu einfach eine Mail an kontakt@elterninitiative-prokita.de.

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Stand: 11.09.2016